In der Brut- und Setzzeit gilt besondere Aufsichtspflicht über Hunde auf und an allen Grünflächen. Wiesen, Felder und Wälder inner- und außerorts sind damit ebenfalls betroffen. Die entsprechenden Regelungen gelten in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli. In Niedersachsen und Bremen (dort sogar schon ab dem 15. März) herrscht in dieser Zeit pauschal Leinenzwang für Hunde in der freien Landschaft. In anderen Bundesländern sehen nur einzelne Kommunen diesen allgemeinen Zwang vor. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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